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   VGH Bayern, 21.08.2006 - 4 BV 06.331   

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https://dejure.org/2006,80533
VGH Bayern, 21.08.2006 - 4 BV 06.331 (https://dejure.org/2006,80533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.08.2006 - 4 BV 06.331 (https://dejure.org/2006,80533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. August 2006 - 4 BV 06.331 (https://dejure.org/2006,80533)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Sie ist demnach nicht verpflichtet, allein für Zwecke der Steuererhebung einen örtlichen Mietspiegel zu erstellen, sondern kann als Grundlage der Schätzung auch z. B. die ortsübliche Vergleichsmiete (ohne Bindung an die mietrechtliche Vorschrift des § 558 Abs. 2 BGB) oder ein für ihr Gemeindegebiet erstelltes Sachverständigengutachten heranziehen (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2006 - 4 BV 06.331 - juris Rn. 18).
  • VG München, 08.05.2008 - M 10 K 06.4373

    Schätzung Jahresnettokaltmiete; Miethöhe; Wohngeldstatistik

    Grundsätzlich sind bloße Mietwohnungsangebote für die Schätzung in der Regel nicht ausreichend, da unklar bleibt, ob der geforderte Mietzins auch tatsächlich am Markt erzielt werden kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.8.2006, Az. 4 BV 06.331).

    Grundsätzlich ist die durchschnittliche Miete der Empfänger von Wohngeld bei frei finanzierten Wohnungen geeignet ein Bild über die ortsübliche Miete zu vermitteln (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.8.2006, Az. 4 BV 06.331).

  • VG München, 12.12.2019 - M 10 K 18.5034

    Verfahren wegen Aufhebung von Zweitwohnungsteuerbescheiden

    Angesichts dessen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass zwar ein Mietspiegel erstellt werden kann; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht (BayVGH, B.v. 21.8.2006 - 4 BV 06.331 - BeckRS 2006, 16122 Rn. 18; BayVGH, B.v. 15.5.2007 - 4 ZB 06.3415 - BeckRS 2007, 29791; BayVGH, U.v. 4.4.2006, a.a.O.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - 14 K 14121/07

    Keine Befreiung von der Berliner Zweitwohnsteuer gem. § 2 Abs. 7 Nr. 7 BlnZwStG

    Möglich ist dabei die Orientierung an Vergleichsmieten, an einem Mietspiegel oder an einem Sachverständigengutachten, das für das Gemeindegebiet erstellt wird (vgl. BayVGH v. 21.8.2006, Az.: 4 BV 06.331; juris).
  • VG München, 17.04.2008 - M 10 K 07.4746

    Vereinbarkeit der Zweitwohnungssteuersatzung mit dem Bestimmtheitsgebot, Art. 3

    Die jeweiligen Gemeinden können sich an Vergleichsmieten orientieren, ein Mietspiegel erstellen oder ein Sachverständigengutachten für das Gemeindegebiet erstellen lassen (vgl. BayVGH v. 21.8.2006, Az. 4 BV 06.331).
  • VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.130

    Berechnung der Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer

    Die genannte Satzungsbestimmung verlangt weder die Erstellung eines örtlichen Mietspiegels noch muss bei ihrer Anwendung auf die mietrechtliche Vorschrift des § 558 Abs. 2 BGB über die Bildung einer "ortsüblichen Vergleichsmiete" zurückgegriffen werden (BayVGH, B.v. 21.8.2006 - 4 BV 06.331 - juris Rn. 18).
  • VG München, 17.01.2008 - M 10 K 06.4676

    Schätzung der ortsüblichen Miete; generalisiertes Mietgutachten eines

    Die jeweiligen Gemeinden können sich an Vergleichsmieten orientieren, einen Mietspiegel erstellen oder ein Sachverständigengutachten für das Gemeindegebiet erstellen lassen (vgl. BayVGH vom 21.8.2006, Az. 4 BV 06.331).
  • VG München, 13.11.2008 - M 10 K 07.2302

    Steuerbegriff; Schätzung der Miethöhe

    Die Gemeinden können sich an Vergleichsmieten orientieren, einen Mietspiegel erstellen oder ein Sachverständigengutachten für das Gemeindegebiet erstellen lassen (vgl. BayVGH v. 21.8.2006, Az.: 4 BV 06.331).
  • VG München, 17.07.2008 - M 10 K 07.2307

    Schätzung der Jahresnettokaltmiete

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit dieser Vorgabe im Urteil vom 21. August 2006 (Az. 4 BV 06.331) zu einer § 4 Abs. 3 ZwStS der Beklagten gleich lautenden Bestimmung entschieden, dass eine Schätzung sich nicht alleine auf Mietwohnungsangebote von Maklern stützen könne, wenn unklar bleibe, ob der geforderte Mietzins auch tatsächlich am Markt erzielt werden könne.
  • VG München, 18.09.2008 - M 10 K 07.554

    Zweitwohnungssteuer

    Sie kann sich an Vergleichsmieten orientieren, einen Mietspiegel erstellen oder ein Sachverständigengutachten für das Gemeindegebiet erstellen lassen (vgl. BayVGH v. 21.8.2006 Az. 4 BV 06.331).
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